Notaranderkonto – und das Sicherungsinteresse der Beteiligten
Dem Notar steht bei der Prüfung der Frage, ob ein berechtigtes Sicherungsinteresse für eine Hinterlegung von Geld auf einem Notaranderkonto
Weiterlesen…Aktuelle Rechtsnachrichten zur Arbeit der Notare
Dem Notar steht bei der Prüfung der Frage, ob ein berechtigtes Sicherungsinteresse für eine Hinterlegung von Geld auf einem Notaranderkonto
Weiterlesen…Der Notar tritt bei der Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs gemäß § 796c ZPO an die Stelle des nach § 796b ZPO
Weiterlesen…Der vom Notar angefertigte Beglaubigungsvermerk („Dass vorstehende Abschrift, die mit der Urschrift, die mir vorgelegen hat, wörtlich übereinstimmt, beglaubige ich
Weiterlesen…Der Notar muss, wenn er um Beurkundung einer auf einen Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung ersucht wird, klären, ob es sich um
Weiterlesen…Im Bereich der Amtshaftung kann sich der Amtsträger im Regelfall auf die allgemeine Richtlinie berufen, dass einen Amtsträger in der
Weiterlesen…Im Rahmen des § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO hat die Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der
Weiterlesen…Unabhängig von der – vom Bundesgerichtshof ausdrücklich offen gelassenen – Frage, ob eine Beiladung Dritter in der mit dem Ziel
Weiterlesen…Die in § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB für die Auflassung bestimmte Form kann im Fall des Satzes 2
Weiterlesen…Die notariellen Belehrungspflichten gemäß § 17 Abs. 1 und 2 BeurkG beschränken sich grundsätzlich auf das konkret zu beurkundende Geschäft.
Weiterlesen…Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Abgrenzung der Konstellation einer (ausnahmsweisen) notariellen Niederschrift in zwei gleichwertigen Sprachfassungen von der
Weiterlesen…Die Erstellung der Gesellschafterliste im Zusammenhang mit der Beurkundung des GmbHGründungsvertrags ist nach Nr. 22110 KVGNotKG mit einer 0, 5
Weiterlesen…Die Verjährung des notariellen Amtshaftungsanspruchs beginnt, wenn dem Geschädigten Tatsachen bekannt oder grob fahrlässig unbekannt sind, die auch aus der
Weiterlesen…Für die Erteilung der Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO genügt es, wenn durch
Weiterlesen…Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 BNotO ist der Notar zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er die einem anderen gegenüber obliegende Amtspflicht fahrlässig oder vorsätzlich verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. Der Notar ist jedoch nciht verpflichtet, seine von den Beteiligten bevollmächtigteb Angestellten anzuweisen, für die Käufer oder die Verkäuferin …
Die Regelung in § 6 Abs. 2 Satz 7 BNotO ist dahin auszulegen, dass auch ohne Verzicht auf die Zulassung zur Anwaltschaft Unterbrechungen der anwaltlichen Tätigkeit für die Dauer von bis zu zwölf Monaten wegen Schwangerschaft oder Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen nicht als “Unterbrechung” der Tätigkeit im …
Wenn auf einer Hauptversammlung ein Beschluss gefasst wird, für den das Gesetz eine Dreiviertel- oder größere Mehrheit bestimmt und der damit stets durch eine notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden ist, muss ein anderer, nicht diesen Mehrheitserfordernissen unterliegender Beschluss nicht in der vom Notar aufgenommenen Niederschrift beurkundet sein, sondern genügt dafür …
Die Einhaltung der Schriftform gilt auch für Änderungen einer Verwahrungsanweisung und ist unverzichtbar. In der hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Disziplinarsache hatte der Notar bei der Abwicklung einer Masse Beträge, die eine Bank auf ein Notaranderkonto zur treuen Hand überwiesen hatte, ohne schriftliche Zustimmung der Bank in Investmentfonds-Anteilen angelegt. Ein Schaden …
Eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht, die auf die gesetzlichen Vertreter einer im Handelsregister eingetragenen juristischen Person zurückgeht, kann dem Grundbuchamt durch eine notarielle Vollmachtsbescheinigung nur nachgewiesen werden, wenn der Notar sämtliche Einzelschritte der Vollmachtskette nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. Abs. 3 BNotO bescheinigt. Die Bescheinigung …