Notaranderkonto – und das Sicherungsinteresse der Beteiligten
Dem Notar steht bei der Prüfung der Frage, ob ein berechtigtes Sicherungsinteresse für eine Hinterlegung von Geld auf einem Notaranderkonto
Weiterlesen…Aktuelle Rechtsnachrichten zur Arbeit der Notare
Dem Notar steht bei der Prüfung der Frage, ob ein berechtigtes Sicherungsinteresse für eine Hinterlegung von Geld auf einem Notaranderkonto
Weiterlesen…Der Notar tritt bei der Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs gemäß § 796c ZPO an die Stelle des nach § 796b ZPO
Weiterlesen…Der vom Notar angefertigte Beglaubigungsvermerk („Dass vorstehende Abschrift, die mit der Urschrift, die mir vorgelegen hat, wörtlich übereinstimmt, beglaubige ich
Weiterlesen…Der Notar muss, wenn er um Beurkundung einer auf einen Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung ersucht wird, klären, ob es sich um
Weiterlesen…Im Bereich der Amtshaftung kann sich der Amtsträger im Regelfall auf die allgemeine Richtlinie berufen, dass einen Amtsträger in der
Weiterlesen…Im Rahmen des § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO hat die Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der
Weiterlesen…Unabhängig von der – vom Bundesgerichtshof ausdrücklich offen gelassenen – Frage, ob eine Beiladung Dritter in der mit dem Ziel
Weiterlesen…Die notariellen Belehrungspflichten gemäß § 17 Abs. 1 und 2 BeurkG beschränken sich grundsätzlich auf das konkret zu beurkundende Geschäft.
Weiterlesen…Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Abgrenzung der Konstellation einer (ausnahmsweisen) notariellen Niederschrift in zwei gleichwertigen Sprachfassungen von der
Weiterlesen…Die Erstellung der Gesellschafterliste im Zusammenhang mit der Beurkundung des GmbHGründungsvertrags ist nach Nr. 22110 KVGNotKG mit einer 0, 5
Weiterlesen…Die Verjährung des notariellen Amtshaftungsanspruchs beginnt, wenn dem Geschädigten Tatsachen bekannt oder grob fahrlässig unbekannt sind, die auch aus der
Weiterlesen…Für die Erteilung der Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO genügt es, wenn durch
Weiterlesen…Die in § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB für die Auflassung bestimmte Form kann im Fall des Satzes 2
Weiterlesen…Die für die Bewertung der fachlichen Eignung der konkurrierenden Bewerber gemäß § 6 Abs. 3 Satz 3 BNotO maßgebliche und sich zu 60 % nach dem Ergebnis der notariellen Fachprüfung und zu 40 % nach dem Ergebnis der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung bestimmende Gesamtpunktzahl ist rechnerisch nur bis auf …
Der Notar darf eine Weisung, deren Wirksamkeit eine Vertragspartei mit beachtlichen Gründen bestreitet, nicht ausführen, wenn dadurch – der Entscheidung des Streits der Beteiligten vorgreifend – dem Widersprechenden unter Umständen unberechtigterweise seine Rechte genommen würden. Er hat dann die Beteiligten auf den Prozessweg zu verweisen. Die Ankündigung des Notars in …
Gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die in einer verwaltungsrechtlichen Notarsache ergehen, ist die Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht eröffnet. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die anzufechtenden Beschlüsse ist unstatthaft, da dieses Rechtsmittel den Beteiligten gemäß § 111d Satz 1 BNotO nur gegen Endurteile, einschließlich der …
Kauft ein Verbraucher ein Grundstück, so soll der Notar darauf hinwirken, dass der Verbraucher ausreichend Gelegenheit erhält, sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinander zu setzen. § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG sieht insoweit vor, dass dies im Regelfall dadurch geschieht, dass dem Verbraucher der beabsichtigte …
Der Begriff “jährlich” im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BNotO ist dahingehend auszulegen, dass der Bewerber in jedem auf das Bestehen der notariellen Fachprüfung folgenden Jahr die erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen ergriffen haben muss. Die Fortbildung muss dabei jeweils vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs erfolgt sein. Die …