Immobilien im Erbfall: Übergabe mit „warmer Hand“

Eine gut durchdachte Nachfolgeregelung für die eigene Immobilie zu Lebzeiten kann späteren Ärger und hohe Kosten vermeiden. Die Übergabe „mit warmer Hand“ – also zu Lebzeiten – wird von Experten häufig empfohlen. Doch welche Möglichkeiten gibt es konkret und was gilt es dabei zu beachten?

Frühzeitige Planung verhindert familiäre Konflikte

Die Erfahrung zeigt: Je früher man sich mit der Nachfolgeregelung beschäftigt, desto besser. Eine professionelle Beratung, wie sie etwa ein Notar für Erbrecht in Köln anbietet, hilft dabei, alle rechtlichen Aspekte sorgfältig zu berücksichtigen und die optimale Lösung für die Familie zu finden. Besonders wichtig ist dabei die Berücksichtigung aller Familienmitglieder, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die frühzeitige Einbindung aller Beteiligten schafft zudem Transparenz und Verständnis für die getroffenen Entscheidungen.

Nießbrauch oder Wohnrecht? Die Absicherung ist entscheidend

Bei der lebzeitigen Übertragung einer Immobilie sollten sich die Eigentümer gut absichern. Der Nießbrauch ist dabei die umfassendste Form: Die Eltern bleiben wirtschaftliche Eigentümer, können die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten und erhalten die Mieteinnahmen. Sie müssen allerdings auch weiterhin alle Kosten tragen.

Das Wohnrecht hingegen ist beschränkter: Es sichert nur das Recht zu, bestimmte Räume oder das gesamte Haus selbst zu bewohnen. Eine Vermietung ist hier nicht möglich. Dafür fallen meist auch weniger laufende Kosten an.

Clever sparen durch gestaffelte Schenkung

Wer sein Haus oder seine Wohnung verschenkt, kann die Freibeträge bei der Schenkungsteuer optimal nutzen. Diese betragen für jedes Kind 400.000 Euro und können alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden. Bei einem Immobilienwert von 800.000 Euro könnte man beispielsweise die Hälfte sofort und die andere Hälfte nach zehn Jahren übertragen – komplett steuerfrei.

Rückforderungsrechte clever gestalten

Eine große Sorge vieler Eltern: Was passiert, wenn das beschenkte Kind sich scheiden lässt oder in die Insolvenz geht? Hier helfen durchdachte Rückforderungsklauseln. Diese können verschiedene Fälle abdecken:
• Scheidung des beschenkten Kindes
• Insolvenz des Beschenkten
• Vorversterben des Kindes
• Verkauf der Immobilie gegen den Willen der Eltern

Die emotionale Komponente nicht unterschätzen

Die Übergabe des Familienheims ist nicht nur eine rechtliche und steuerliche Angelegenheit. Oft hängen starke Emotionen und Erinnerungen an der Immobilie. Viele Eltern tun sich schwer damit, ihr Eigenheim aus der Hand zu geben – selbst wenn der Verstand sagt, dass es die richtige Entscheidung ist. Offene Gespräche in der Familie können helfen, Ängste und Vorbehalte auszuräumen.

Professionelle Begleitung ist Gold wert

Eine lebzeitige Übertragung sollte gut durchdacht und rechtlich wasserdicht sein. Neben dem Notar empfiehlt sich oft auch die Beratung durch einen Steuerberater. Die Kosten dafür sind im Vergleich zu möglichen späteren Problemen oder Steuerbelastungen meist verschwindend gering.

Rechtzeitig handeln lohnt sich

Die Übergabe mit „warmer Hand“ bietet viele Vorteile: Sie schafft Klarheit, vermeidet Streit, spart Steuern und ermöglicht es den Eltern, die Übertragung nach ihren Wünschen zu gestalten. Wer rechtzeitig plant und sich gut beraten lässt, kann seiner Familie damit einen großen Gefallen tun – und selbst beruhigt in die Zukunft blicken.

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