Der auf einem Notaranderkonto hinterlegte Kaufpreises – und die treuwidrigen Verfügungen des Notars

Der Auszahlung des auf einem Notaranderkonto hinterlegten Kaufpreises an den Verkäufer steht nicht entgegen, dass der beurkundende Notar treuwidrige Abbuchungen von diesem Konto veranlasst und später den Fehlbestand durch eine ebenfalls treuwidrige Überweisung von einem anderen auf seinen Namen lautenden Notaranderkonto ausgeglichen hat. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall … 

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Der übergangene Notarbewerber – und die Amtshaftung wegen verfassungswidriger Auswahlentscheidung

Wegen der in Art.20 Abs. 3 GG normierten Bindungen an die verfassungsmäßige Ordnung, Gesetz und Recht ist es jeder Staatsgewalt schlechthin verboten, rechtswidrig zu handeln. Die Verpflichtung zu gesetzestreuem Verhalten ist Amtspflicht. Neben diesen allgemeinen Pflichten gibt es besondere Regelungen in Beamtengesetzen, Amtspflichten können sich aber auch aus der Art … 

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Die Nachfragepflicht des Notars

Der Notar hat bei der Ermittlung des Willens der Urkundsbeteiligten Anlass zu einer Nachfrage, wenn das beabsichtigte Rechtsgeschäft einen Aspekt aufwirft, der üblicherweise zum Gegenstand der vertraglichen Abreden gemacht wird. Erst recht besteht eine Pflicht zur Nachfrage, wenn der Notar konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass einer der Beteiligten ein rechtliches … 

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Die nicht ausgeübte Auflassungsvollmacht der Notarangestellten

Ein Notar verletzt seine Amtspflichten nicht dadurch, dass er es unterlässt, auf seine Angestellten einzuwirken, namens der Bauträgerin die Auflassung der gekauften Eigentumswohnung auf die Erwerber in Untervollmacht zu erklären. Dabei kann auf sich beruhen, ob ein Notar verpflichtet ist, seine Angestellten zur Ausübung einer wirksam erteilten Vollmacht anzuweisen. Diese … 

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Notarhaftung – und der zu ersetzende Schaden

Zur Beantwortung der Frage, welchen Schaden eine Amtspflichtverletzung zur Folge hat, ist in den Blick zu nehmen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten genommen hätten und wie die Vermögenslage des Betroffenen sein würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen hätte. Die erforderliche Feststellung dieses Ursachenzusammenhangs gehört zur haftungsausfüllenden … 

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Belastungsvollmacht – und ihre Auslegung

Bei einer von einem Notar erteilten Vollstreckungsklausel ist im Erinnerungsverfahren nach § 732 Abs. 1 ZPO der Umfang einer der notariellen Urkunde beigefügten Vollmacht zu prüfen, aufgrund derer für den Schuldner eine persönliche Haftungsübernahme mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung erklärt wurde. Im hier vom Bundesgerichtshof beurteilten Fall lautete die Vollmacht … 

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Auslegungsprobleme bei der Verwahranweisung an einen Notar

Der Notar ist nicht berechtigt, ein nicht zweifelfreies Verständnis vom Inhalt einer Verwahrungsanweisung seinem Handeln zugrunde zu legen, ohne mit der Treugeberin ein Einvernehmen herbeigeführt zu haben. Die Formulierung im dritten Spiegelstrich der Hinterlegungsanweisung der Treugeberin, dass dem Notar “keine sonstigen Umstände bekannt geworden sind, die der Eintragung unserer Grundschuld/en … 

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Unterschriftsbeglaubigungen in Grundstückssachen – nur durch Notare?

Die Mitgliedstaaten können den Notaren die Vornahme von Beglaubigungen der Echtheit von Unterschriften auf Urkunden, die für die Schaffung oder Übertragung von Rechten an Liegenschaften erforderlich sind, vorbehalten. Dieses Erfordernis trägt nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Gewährleistung der Rechtssicherheit von Grundstückstransaktionen und zur Funktionsfähigkeit des Grundbuchs … 

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Annahme eines Kaufangebots – und die Haftung des Notars

Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG hat der Notar den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären und über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren. Damit soll gewährleistet werden, dass die zu errichtende Urkunde den Willen der Parteien vollständig sowie inhaltlich richtig und eindeutig wiedergibt. … 

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Hinterfragen einer vorformulierten Vertragsklausel – und die Amtspflichten des Notars

Ein Notar hat grundsätzlich die Pflicht, das Aushandeln einer Vertragsbestimmung (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB) bei Zweifeln zu hinterfragen. Hierauf kommt es jedoch nicht an, wenn die entsprechende Vertragsklausel (hier: eine vertraglich vereinbarte Bindungsfrist zwischen der Käuferin und dem Grundstückseigentümer) unstreitig individuell ausgehandelt wurde. Dabei spielt es keine … 

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Bitte um Verlegung eines Beurkundungstermins – und die Notarkosten

Die bloße Bitte um Verlegung eines Beurkundungstermins stellt sich auch aus dem objektivierten Empfängerhorizont des Notars regelmäßig nicht als eigenständiges Ersuchen um amtliches Tätigwerden dar, sondern lediglich als notwendige Mitwirkung an der Vorbereitung der Beurkundung. Kostenschuldner ist nach § 29 Nr. 1 GNotKG, wer dem Notar den Auftrag erteilt oder … 

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Bezirksnotare – und die Notariatsreform in Baden-Württemberg

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Bezirksnotars, die sich gegen die Reform des Notariatswesens in Baden-Württemberg richtet, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Notariatsreform verstößt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen Art. 33 Abs. 5 GG. InhaltsübersichtDas Notariatswesen in Baden-WürttembergNotariatsreform in Baden-WürttembergDie Entscheidungen der VerwaltungsgerichtDie Entscheidung des BundesverfassungsgerichtsBezirksnotare – und die … 

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Bewerbung auf eine neue Notarstelle – und die Mindestverweildauer

Die Prüfung, ob die Interessen an einer geordneten Rechtspflege die Berufung auf die Mindestverweildauer rechtfertigen, ist stets am Einzelfall zu orientieren. Entscheidend sind deshalb die Verhältnisse vor Ort betreffend die konkrete Notarstelle. Dementsprechend ist insoweit der allgemein gehaltene Vortrag, es habe schon Fälle gegeben, in denen die Mindestverweildauer in Nordrhein-Westfalen … 

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Notarkosten – ihre Verjährung und das mißachtete Zitiergebot

Nach §§ 7, 17 Abs. 1 Satz 1 KostO i.V.m. § 141 KostO verjährten Ansprüche auf Zahlung von Notarkosten (Gebühren und Auslagen) in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem das gebührenpflichtige Geschäft beendet war bzw. die Auslagen entstanden sind. Die Beurkundung des Grundstückskaufvertrages sowie eine damit in Zusammenhang … 

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