Hinterfragen einer vorformulierten Vertragsklausel – und die Amtspflichten des Notars
Ein Notar hat grundsätzlich die Pflicht, das Aushandeln einer Vertragsbestimmung (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB) bei Zweifeln zu hinterfragen. Hierauf kommt es jedoch nicht an, wenn die entsprechende Vertragsklausel (hier: eine vertraglich vereinbarte Bindungsfrist zwischen der Käuferin und dem Grundstückseigentümer) unstreitig individuell ausgehandelt wurde. Dabei spielt es keine …