Bewerbung auf eine neue Notarstelle – und die Mindestverweildauer
Die Prüfung, ob die Interessen an einer geordneten Rechtspflege die Berufung auf die Mindestverweildauer rechtfertigen, ist stets am Einzelfall zu orientieren. Entscheidend sind deshalb die Verhältnisse vor Ort betreffend die konkrete Notarstelle. Dementsprechend ist insoweit der allgemein gehaltene Vortrag, es habe schon Fälle gegeben, in denen die Mindestverweildauer in Nordrhein-Westfalen …