Altersgrenze für Notare
Gemäß § 47 Nr. 2, § 48a BNotO erlischt das Amt des Notars mit dem Ende des Monats, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet. Diese Altersgrenze für Notare ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters …
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