Die Weisung an den Notar – und der Streit um ihre Wirksamkeit
Der Notar darf eine Weisung, deren Wirksamkeit eine Vertragspartei mit beachtlichen Gründen bestreitet, nicht ausführen, wenn dadurch – der Entscheidung des Streits der Beteiligten vorgreifend – dem Widersprechenden unter Umständen unberechtigterweise seine Rechte genommen würden. Er hat dann die Beteiligten …
Weiterlesen…