Berufungszulassung in Notardisiziplinarsachen – und die Frist zur Antragsbegründung
Die Frist aus § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (hier: iVm § 105 BNotO, § 64 Abs. 2 BDG) zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung ist nicht verlängerbar.
Die zweimonatige Frist des § 124a Abs. …
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