Hinterfragen einer vorformulierten Vertragsklausel – und die Amtspflichten des Notars
Ein Notar hat grundsätzlich die Pflicht, das Aushandeln einer Vertragsbestimmung (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB) bei Zweifeln zu hinterfragen.
Hierauf kommt es jedoch nicht an, wenn die entsprechende Vertragsklausel (hier: eine vertraglich vereinbarte Bindungsfrist zwischen der …
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