Geschäftsunfähigkeit – und das Zeugnis des beurkundenden Notars
Bei der Beurteilung, ob sich jemand in einem bestimmten Zeitpunkt in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befunden hat, auch die Einschätzung von Personen von Bedeutung sein, die keine medizinische Ausbildung haben oder die den Betroffenen …
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