Notarielle Beurkundung von Kettenkaufverträgen mit “kick back”-Absicht
Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BNotO und § 17 Abs. 2 BeurkG ist ein Notar nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten (§ 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO).…
Weiterlesen…





