Notarielle Belehrungspflichten – und ihr Schutzbereich
Die notariellen Belehrungspflichten gemäß § 17 Abs. 1 und 2 BeurkG beschränken sich grundsätzlich auf das konkret zu beurkundende Geschäft.
Weiterlesen…Aktuelle Rechtsnachrichten zur Arbeit der Notare
Die notariellen Belehrungspflichten gemäß § 17 Abs. 1 und 2 BeurkG beschränken sich grundsätzlich auf das konkret zu beurkundende Geschäft.
Weiterlesen…Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Abgrenzung der Konstellation einer (ausnahmsweisen) notariellen Niederschrift in zwei gleichwertigen Sprachfassungen von der
Weiterlesen…Die Erstellung der Gesellschafterliste im Zusammenhang mit der Beurkundung des GmbHGründungsvertrags ist nach Nr. 22110 KVGNotKG mit einer 0, 5
Weiterlesen…Die Verjährung des notariellen Amtshaftungsanspruchs beginnt, wenn dem Geschädigten Tatsachen bekannt oder grob fahrlässig unbekannt sind, die auch aus der
Weiterlesen…Für die Erteilung der Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO genügt es, wenn durch
Weiterlesen…Die in § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB für die Auflassung bestimmte Form kann im Fall des Satzes 2
Weiterlesen…Die für die Bewertung der fachlichen Eignung der konkurrierenden Bewerber gemäß § 6 Abs. 3 Satz 3 BNotO maßgebliche und sich zu 60 % nach dem Ergebnis der notariellen Fachprüfung und zu 40 % nach dem Ergebnis der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung bestimmende Gesamtpunktzahl ist rechnerisch nur bis auf …
Der Notar darf eine Weisung, deren Wirksamkeit eine Vertragspartei mit beachtlichen Gründen bestreitet, nicht ausführen, wenn dadurch – der Entscheidung des Streits der Beteiligten vorgreifend – dem Widersprechenden unter Umständen unberechtigterweise seine Rechte genommen würden. Er hat dann die Beteiligten auf den Prozessweg zu verweisen. Die Ankündigung des Notars in …
Gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die in einer verwaltungsrechtlichen Notarsache ergehen, ist die Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht eröffnet. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die anzufechtenden Beschlüsse ist unstatthaft, da dieses Rechtsmittel den Beteiligten gemäß § 111d Satz 1 BNotO nur gegen Endurteile, einschließlich der …
Kauft ein Verbraucher ein Grundstück, so soll der Notar darauf hinwirken, dass der Verbraucher ausreichend Gelegenheit erhält, sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinander zu setzen. § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG sieht insoweit vor, dass dies im Regelfall dadurch geschieht, dass dem Verbraucher der beabsichtigte …
Der Begriff “jährlich” im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BNotO ist dahingehend auszulegen, dass der Bewerber in jedem auf das Bestehen der notariellen Fachprüfung folgenden Jahr die erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen ergriffen haben muss. Die Fortbildung muss dabei jeweils vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs erfolgt sein. Die …
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines englischen Notars gegen die Versagung, in Deutschland eine nach deutschem Recht ausschließlich in Deutschland bestellten Notaren vorbehaltene Tätigkeit auszuüben, nicht zur Entscheidung angenommen. Der englische Notary ist Rechtsanwalt und war bis zum Erreichen der Altersgrenze Notar im Bezirk des Berliner Kammergerichts. Er ist ferner …
Die Entwurfsgebühr gemäß § 145 Abs. 1 KostO fällt nur dann an, wenn der Entwurf als selbständige, isoliert zu sehende notarielle Tätigkeit begehrt wird. Der Anfall der Entwurfsgebühr gemäß § 145 Abs. 3 KostO (“Erfordern”) setzt voraus, dass dem Notar ein gegenüber dem Beurkundungsauftrag selbständiger rechtsgeschäftlicher Auftrag zur Aushändigung eines …
Die Regelung in einem notariellen Testament, dass der Notar die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen soll (vgl. § 2198 Abs. 1 Satz 1 BGB), ist wegen des Verbots der Verschaffung eines rechtlichen Vorteils zugunsten des Notars gemäß § 7 Nr. 1 BeurkG unwirksam. Zwar kann der Erblasser gemäß § 2198 Abs. …
Das Antragsrecht nach § 32 Abs. 1 Nr. 8 LRiStAG BW steht neben Richtern sämtlichen gesetzlich gleichgestellten Personen, auch den sog. “badischen Amtsnotaren”, zu. Damit ist bei diesem Personenkreis auch die darauf bezogene Hinweispflicht in § 75 Abs. 7 Satz 2 LRiStAG BW zu beachten. Nach § 75 Abs. 7 …
Mit dem Amtspflichtenverstoß eines Notars, der Grundschuldbestellungen ohne sachlichen Grund durch seine in den zugrunde liegenden Grundstückskaufverträgen bevollmächtigten Mitarbeiter beurkundet, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Nach § 17 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 BeurkG soll der Notar bei Verbraucherverträgen darauf hinwirken, dass die rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Verbrauchers …
§ 10a Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BNotO verweist den Notar hinsichtlich seiner Urkundstätigkeit grundsätzlich auf den Bezirk des Amtsgerichts, in dem er seinen Amtssitz hat (Amtsbereich). Beurkundungen außerhalb seines Amtsbereichs darf der Notar dann vornehmen, wenn besondere berechtigte Interessen der Rechtsuchenden ein Tätigwerden außerhalb des Amtsbereichs gebieten. …
Verstößt ein Notar bei der Beurkundung eines Wohnungskaufvertrages gegen seine Pflicht, dem Verbraucher den Text des beabsichtigten Rechtsgeschäftes zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung zu stellen, ist die Kostenberechnung des Notars für die Beurkundung des Wohnungskaufvertrages aufzuheben. In einem jetzt vom Landgericht Berlin entschiedenen Fall beanstandete das Landgericht einen …