Auskunft aus den Nebenakten eines Notars
Die Erteilung einer Auskunft kann – als Nebentätigkeit – auch dann eine im Notarbeschwerdeverfahren durchsetzbare notarielle Amtstätigkeit sein, wenn die Haupttätigkeit und deren Vollzug abgeschlossen sind. Dient die Einsichtnahme in die Nebenakten des Notars der Ausforschung eines vermuteten Sachverhalts, besteht …
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